Ein Heizöltank im Keller sorgt für die nötige Wärme in den kalten Jahreszeiten und für warmes Wasser rund ums Jahr. Eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wohl aber eine Sicherungspflicht für jeden Betreiber, die Schadensfälle wie ausgelaufenes Heizöl verhindern soll. Münzer Sanitär und Heizung in Freiburg informiert zum Pflichtenkatalog für Tankbetreiber.
Grundsätzlich ist der Betreiber einer Heizungsanlage zuständig, wenn z.B. Fehlfunktionen, Materialermüdung oder unsachgemäßer Betrieb einen Austritt von Öl verursachen. Bereits ein Liter ausgelaufenes Heizöl genügt, um das Vielfache dieser Menge zu verschmutzen und ungenießbar zu machen.
Ein Hausbesitzer kann diese Sicherungspflicht auch Fachleuten übertragen. Betreibt er mehrere Tankanlagen, muss er das sogar. Sind die notwendigen Sachkenntnisse beim Betreiber nicht vorhanden, verpflichtet das Gesetz die Beauftragung eines Fachbetriebes für die Aufstellung, Instandsetzung und Innenreinigung nach Wasserrecht.
Mit dem Abschluss eines Auftrages zur Heizungswartung gehen die Kontrollpflichten auf den Fachbetrieb über; ohne Wartungsvertrag bleibt die Gesamtverantwortung generell beim Betreiber. Viele Betreiber bedenken nicht, dass ohne den Nachweis einer professionellen Wartung auch der Anbieter einer Öltankversicherung die Schadensregulierung ablehnen wird!
Michael Münzer Sanitär und Heizung aus Freiburg unterbreitet Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot für eine Heizungswartung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin bei uns in Freiburg oder bei Ihnen vor Ort.
Mail: info@muenzeronline.de
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